Was bei einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung zu beachten ist, erläutert Iris Rechke vom Betreuungsverein der AWO Region Hannover in einem Vortrag im Rathaus Isernhagen, Bothfelder Straße 29in Altwarmbüchen.
Ein Unfall, eine plötzliche Erkrankung oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Ehepartner oder Kinder sind in solchen Fällen nicht automatisch befugt, rechtlich verbindliche Entscheidungen zu treffen. Eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung kann helfen, frühzeitig die nötigen Regelungen zu treffen.
Welche Unterschiede zwischen beiden Instrumenten bestehen und welche Aspekte bei der Erstellung zu beachten sind, erklärt Iris Rechke am Donnerstag, 23. Oktober 2025, ab 17 Uhr im mittleren Ratssaal des Rathauses der Gemeinde Isernhagen. Der Veranstaltungsraum im ersten Obergeschoss ist barrierefrei zugänglich.
