Gemeinde Isernhagen bewirbt sich um Fördermittel für kommunale Sportstätten

Die Gemeinde Isernhagen legt eine Beschlussvorlage vor, mit der die Verwaltung beauftragt wird, am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ teilzunehmen. Die Vorlage trägt die Nummer 004/2026 und richtet sich an den Verwaltungsausschuss, der die Beschlussfassung im Umlaufverfahren durchführt. Ziel ist es, Fördermittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten zu sichern.

Die Verwaltung soll bis zum 15. Januar 2026 für die drei Projekte Sanierung der Sporthalle Neuwarmbüchen, Sanierung der Sporthalle Kirchhorst und den Ersatzneubau des Hallenbades in Altwarmbüchen Förderanträge vorbereiten. Das Programm ermöglicht es Kommunen, finanzielle Unterstützung für Maßnahmen in Sporthallen, Sportplätzen und sonstiger sportbezogener Infrastruktur zu erhalten. Die Bundesförderung umfasst bis zu 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens 250.000 Euro und maximal 8 Millionen Euro pro Projekt.

Die Teilnahme am Förderverfahren erfolgt zweistufig: Zunächst muss eine Interessenbekundung eingereicht werden, deren Frist am 15. Januar 2026 endet. Erst nach einer positiven Auswahl durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages kann ein formeller Förderantrag gestellt werden. Die Sanierungsmaßnahmen sind aus baulichen, sicherheitstechnischen, energetischen und nutzungsbedingten Gründen dringend erforderlich und können nicht weiter aufgeschoben werden.

Für die Sporthalle Kirchhorst sind unter anderem die Sanierung der Klinkerfassade, der Austausch der Fenster zur Verbesserung der Wärmedämmung, die Erneuerung des Schwingbodens, der Austausch der Geräteraumtore sowie die Sanierung der Umkleide- und Duschräume zur Herstellung der Barrierefreiheit vorgesehen. Die bestehende Gebäudesubstanz weist erhebliche Schäden auf und erfüllt nicht mehr die Anforderungen hinsichtlich Wärmeisolierung und Barrierefreiheit.

Am Standort Neuwarmbüchen sollen das Hallendach einschließlich Lichtband mit Verbesserung der Statik und Wärmedämmung saniert werden. Zudem ist die Erneuerung des Schwingbodens, der Austausch der Geräteraumtore sowie die Erneuerung der Hallenheizung durch eine CO₂-neutrale Wärmepumpenanlage geplant. Weiterhin sollen der Haupteingang und der Windfang barrierefrei gestaltet werden. Die vorhandene Gasheizung gilt als nicht zukunftsfähig, und das Hallendach weist Undichtigkeiten sowie statische Schwächen auf.

Der Ersatzneubau des Hallenbades in Altwarmbüchen basiert auf der bereits getroffenen Beschlusslage und den aktuellen Gebäudebewertungen. Die Fördermittel könnten hierbei einen erheblichen Teil der geschätzten Gesamtkosten von rund 15,6 Millionen Euro abdecken, wobei eine mögliche Bundesförderung von bis zu 5,52 Millionen Euro vorgesehen ist.

Die voraussichtlichen Förderungen aus dem Bundesprogramm liegen für die Projekte bei rund 305.100 Euro für die Sporthalle Kirchhorst, 632.985 Euro für die Sporthalle Neuwarmbüchen und 5.520.000 Euro für den Hallenbad-Neubau. Durch die Nutzung der Bundes- und Landesförderungen lässt sich der kommunale Eigenanteil erheblich reduzieren. Ohne Fördermittel müssten die Maßnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert werden. Die energetischen Sanierungen werden darüber hinaus erhebliche Einsparungen beim Energieverbrauch bewirken, die Nutzungsqualität verbessern sowie die Barrierefreiheit für Kinder, Jugendliche, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen deutlich erhöhen.

Die Vorlage verweist auch auf die Ausgangslage im Haushaltsjahr 2025 mit einem aktuellen Defizit von 8,54 Millionen Euro im Ergebnishaushalt und einem Schuldenstand von etwa 44,1 Millionen Euro zum Ende des Finanzplanungszeitraums. Konkrete Finanzierungsaussagen können erst nach dem Erhalt der Förderbescheide getroffen werden.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Ratsunterlage.

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