Fassadenbegrünung gewinnt an Bedeutung

Eine Verwaltungsvorlage der Gemeinde Isernhagen behandelt das Thema Fassadenbegrünung an öffentlichen Gebäuden der Gemeinde Isernhagen und stellt eine Stellungnahme der Verwaltung dar. Im Fokus stehen die Einbindung der Fassadenbegrünung als nachhaltige und klimaangepasste Maßnahme sowie die bereits bestehenden Bau- und Qualitätsvorgaben, die die Gemeinde für kommunale Liegenschaften erarbeitet hat.

Fassadenbegrünung wird als zukunftsweisende Methode zur Unterstützung des Klimaschutzes und der Klimaanpassung verstanden. Sie erzeugt ökologische, ökonomische und soziale Effekte, indem sie die Oberflächentemperaturen reduziert und dadurch die Sommerüberhitzung von Gebäuden und Städten verringert. Zudem binden die Pflanzen Staub und Luftschadstoffe, verbessern die Luftqualität und fördern die Biodiversität in städtischen Bereichen, wo sonst Grünflächen oft fehlen. Fassadenbegrünungen schützen die Gebäudehülle vor Umwelteinflüssen wie UV-Strahlen, Starkregen und Hagel, verlängern so deren Lebensdauer, und können durch Dämmwirkung in den Wintermonaten und Schattenspende im Sommer Energieeinsparungen bewirken. Daraus ergeben sich positive Effekte auf Instandhaltung, Betriebskosten und den Wert der Immobilien.

In den kommunalen Bau- und Qualitätsvorgaben der Gemeinde Isernhagen ist für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau sowie Sanierungen geregelt, dass beim Einsatz von Fassadenbegrünungen insbesondere der Brandschutz einzuhalten ist. Fassaden müssen dafür schadenfrei sein, und eine Begrünung sollte in der Regel mit Kletterhilfen erfolgen, um Schäden, wie sie in der Vergangenheit bei Holzfassaden im Zuge des Triebwuchses in Fugen entstanden sind, zu vermeiden. Die Pflanzenauswahl ist so zu treffen, dass eine kontrollierte und nachhaltige Begrünung gewährleistet wird. Selbstklimmer sind meist ungeeignet, da sie Fassade und Bauteile unkontrolliert überwuchern können. Außerdem bringt eine Begrünung nicht nur Flora, sondern auch Fauna an die Gebäude, wodurch sich beispielsweise ein verbesserter Fliegenschutz an Fenstern ergibt. Bei größeren Begrünungen ist ein regelmäßiger und kontrollierter Rückschnitt notwendig, um etwa Fenster freizuhalten und Bauteile wie Dachabdichtungen nicht zu beschädigen.

Erfahrungen der Gemeinde mit Fassadenbegrünungen, etwa am Rathaus, dem alten Campus oder der Grundschule Kirchhorst, zeigen, dass diese meist im Zusammenhang mit der Gebäudeneuerstellung umgesetzt wurden. Für bodengebundene Begrünungen, bei denen Kletterpflanzen vom Boden aus an der Fassade hochwachsen, sind die Investitions- und Unterhaltungskosten vergleichsweise gering, was die Verwendung besonders im Gebäudebestand nahelegt. Wandgebundene, modulare Systeme mit Pflanzmodulen und integrierter Bewässerung ermöglichen eine sofortige Begrünung und bieten gestalterische Vielfalt, sind jedoch kostenintensiver und mit höherem Pflegeaufwand verbunden. Für diese ist eine fachgerechte Planung, Umsetzung und dauerhafte Pflege über Fachfirmen erforderlich.

Die Investitionskosten variieren stark nach Art der Begrünung: Bodengebundene Systeme kosten zwischen 100 und 300 Euro pro Quadratmeter, während wandgebundene modulare Systeme von etwa 400 bis zu 1.500 Euro pro Quadratmeter reichen können. Die jährlichen Pflegekosten betragen bei bodengebundenen Systemen etwa 10 bis 20 Euro pro Quadratmeter, bei wandgebundenen Systemen sind mit 30 bis 80 Euro pro Quadratmeter jährlich zu rechnen. Förderprogramme in der Region Hannover unterstützen die Installation von Dach- und Fassadenbegrünungen mit Zuschüssen von bis zu einem Drittel der förderfähigen Material- und Umsetzungskosten, wobei Höchstgrenzen zwischen 500 und 3.500 Euro je nach Art der Begrünung gelten.

Zusammenfassend wird die Fassadenbegrünung als wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung bezeichnet. Sie leistet einen Beitrag zur Klimaanpassung, zum Umweltschutz, zur Gesundheitsförderung sowie zur Aufwertung des Stadtbildes. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, Fassadenbegrünungen stärker in Neubauplanungen und bei Sanierungen öffentlich-eigener Liegenschaften zu integrieren und dabei die Kosten sowohl für Herstellung als auch Unterhaltung steuerbar zu halten. Dies entspricht dem Verantwortungsbewusstsein gegenüber ökologischen und sozialen Anforderungen ebenso wie ökonomischen Gesichtspunkten.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Baustandards der Gemeinde 2025 , BuGG Gruene Innovation Fassadenbegruenung 2023 , BuGG-Fachinfo-Positive Wirkungen Gebäudebegrünungen 01-2023 , M/2024/093 , Mitteilung.

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