Die Gemeinde Isernhagen hat ihre Kulturförderrichtlinie überarbeitet und in wesentlichen Punkten vereinfacht. Ziel ist es, das kulturelle Leben in der Gemeinde weiter zu stärken und attraktiver zu gestalten. Kulturschaffende, Vereine und Initiativen können bis Mittwoch, 29. April 2026, eine Förderung beantragen und ihre Projektideen einreichen.
Künftig steht der kulturelle Mehrwert für Isernhagen noch stärker im Mittelpunkt. Entscheidend ist nach Angaben der Gemeinde nicht der Sitz oder Wohnort der Antragsteller, sondern der erkennbare Bezug des Projekts zu Isernhagen. Gefördert werden damit Vorhaben, die das kulturelle Angebot in der Gemeinde erweitern oder bereichern. Voraussetzung bleibt, dass die geförderten Projekte überwiegend im Gemeindegebiet Isernhagen stattfinden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Überarbeitung betrifft die Förderkonditionen. Durch die Anhebung der Förderquote und der maximalen Fördersumme soll eine bedarfsgerechte Nutzung der im Haushalt bereitgestellten Mittel erreicht werden. Künftig beträgt die Förderung bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 2000 Euro pro Antragsteller.
Auch die Antragstellung wurde nach Angaben der Gemeinde deutlich vereinfacht. Zuwendungsanträge können bis zum 29. April des laufenden Jahres gestellt werden. Später eingehende Anträge können noch berücksichtigt werden, sofern dann noch Fördermittel zur Verfügung stehen.
Der Antrag kann über den Online-Service auf der Internetseite der Gemeinde Isernhagen unter diesem Link eingereicht werden. Außerdem ist das Formular im Serviceportal unter service.isernhagen.de im Bereich „Forschung und Förderung“ hinterlegt.
Mit der überarbeiteten Kulturförderrichtlinie setzt die Gemeinde Isernhagen nach eigenen Angaben ein Zeichen für die Förderung von Kunst und Kultur und ruft Interessierte dazu auf, sich mit kreativen Projekten am kulturellen Leben vor Ort zu beteiligen.
