Zum Schutz von Wildtieren gilt in Niedersachsen seit dem heutigen Mittwoch, 1. April 2026, wieder die Leinenpflicht für Hunde in der freien Landschaft. Darauf weist das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hin. Die Regelung gilt bis Mittwoch, 15. Juli.
Mit dem Frühjahr beginnt für viele Wildtiere die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit. Rehkitze liegen gut getarnt im hohen Gras, Feldhasen, Dachse und Wildschweine ziehen ihre Jungen groß und viele Vogelarten brüten am Boden. In dieser Phase reagieren die Tiere besonders empfindlich auf Störungen. Freilaufende Hunde können nach Angaben des Ministeriums Jungtiere aufscheuchen, Nester zerstören oder hochtragende sowie gerade gebärende Tiere gefährden.
Frauke Patzke, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, betont: „Während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit müssen Hunde an die Leine, um Wildtiere und ihren Nachwuchs zu schützen. Diese Zeit ist für viele Wildtiere eine besonders sensible Phase. Jetzt ist Rücksicht Pflicht.“
Die Leinenpflicht gilt in der freien Landschaft, also insbesondere auf Wiesen, Feldern, in Wäldern und an Gewässern außerhalb bebauter Bereiche. Ausnahmen bestehen für Blindenführhunde sowie für Jagd-, Hüte-, Polizei-, Zoll- und Rettungshunde im Einsatz oder in der Ausbildung. Die Leine muss so gewählt sein, dass Streunen, Wildern oder auch nur Stöbern nicht möglich sind.
Für die Kontrolle sind die örtlichen Kommunen zuständig. Verstöße gegen die Leinenpflicht können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Regelung ist im Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung verankert. Da Kommunen ergänzende Bestimmungen treffen und die Anleinpflicht ausweiten können, empfiehlt das Ministerium, sich vor Ort über die jeweils geltenden Regeln zu informieren.
Weitere Hinweise für Hundehalter gibt es auf der Internetseite des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums.
