
Die Gemeinde Isernhagen führt für den zweiten Bauabschnitt des Baugebietes „Wietzeaue – Teil II“ in Altwarmbüchen ein Interessenbekundungsverfahren für verschiedene bauträgergebundene Wohnformen durch. Interessierte Bauträger können ihr Interesse bis Dienstag, 5. Mai 2026, schriftlich in digitaler Form per Mail an wietzeaue@isernhagen.de bekunden.
Betroffen sind die Baufelder E bis H. Eine Bebauung ist nach Angaben der Gemeinde ab Herbst 2026 möglich. Nach Auswertung der eingereichten Unterlagen erhalten die zum Verfahren zugelassenen Bauträger die weiteren notwendigen Unterlagen.
Zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit müssen Bewerber eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung, Projektreferenzen aus den vergangenen fünf Jahren zu entsprechenden Gebäudetypen sowie einen Bonitätsnachweis der Hausbank vorlegen.
Das Baugebiet Wietzeaue II schließt nördlich an das bereits fertiggestellte Baugebiet Wietzeaue I an und liegt am nordwestlichen Rand von Altwarmbüchen. Im Südosten grenzt es unmittelbar an die 2006 fertiggestellte Endhaltestelle der Stadtbahnlinie 3 mit angegliedertem Park-and-Ride-Parkplatz. Insgesamt sollen dort in vier Bauabschnitten 54 Einfamilienhäuser entstehen. Für eine Bebauung durch Bauträger sind acht Flächen vorgesehen, von denen die Flächen A bis D bereits in einem früheren Verfahren vergeben wurden.
In den nun ausgeschriebenen Quartieren E bis H sind nur Doppelhäuser oder Hausgruppen in offener Bauweise zulässig. Vorgeschrieben sind eine Grundflächenzahl von 0,4 sowie eine zwingende Zweigeschossigkeit. Die Gebäude müssen mindestens den Effizienzhausstandard 40 erfüllen. Öl- und Gasheizungen sind ausgeschlossen. Mindestens die Hälfte der technisch möglichen Dachfläche muss mit Photovoltaik oder alternativ mit Solarthermie belegt werden.
Die Gemeinde Isernhagen wünscht zudem einen Stellplatz pro Wohneinheit. Die im Bebauungsplan festgelegten Vorgartenzonen sollen davon freigehalten werden, damit private und öffentliche Grünflächen gemeinsam den Charakter eines durchgrünten Wohnquartiers betonen. Je nach Planung sind vier bis sechs Wohneinheiten pro Fläche möglich. Gewünscht ist ein ausgewogener Mix aus Doppel- und Reihenhäusern.
In den stärker verdichteten Bereichen des Baugebietes sind Sattel-, Pult- und Flachdächer zulässig. Für das Quartier H weist die Gemeinde ergänzend darauf hin, dass auch Satteldächer mit einer Dachneigung von 25 bis 35 Grad zulässig sind. Garagen und Stellplätze müssen mindestens mit Leerrohren für den Anschluss von Ladestationen vorbereitet werden.
Jeder Teilnehmer kann ein oder zwei Lose abgeben. Ein Zuschlag erfolgt für maximal zwei Lose, wenn diese sich auf zwei gegenüberliegende Baufelder beziehen und in optisch gleicher Bauweise ausgeführt werden. Die Verpflichtung zur Herstellung eines Stellplatzes pro Wohneinheit wird in den Grundstückskaufvertrag aufgenommen. Weitere Unterlagen zum Bebauungsplan sind über das Gemeindeinformationssystem auf der Internetseite www.isernhagen.de einsehbar.
