Sanierung Zentrum soll länger laufen

Die Gemeinde Isernhagen will die Geltungsdauer der Satzung für das Sanierungsgebiet „Zentrum Isernhagen“ verlängern. Es handelt sich dabei um eine Sitzungsvorlage der Verwaltung, über die der Rat am Montag, 29. Juni 2026, entscheiden soll.

Nach der Vorlage soll die Frist für die Durchführung der Sanierung um fünf Jahre auf insgesamt 15 Jahre erweitert werden. Grundlage ist § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches. Die bisherige Durchführungsfrist wurde in der Satzung vom 4. August 2016 auf zehn Jahre festgelegt. Mit der Änderung soll die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Zentrum Isernhagen“ entsprechend angepasst werden.

Als Ziel nennt die Verwaltung die abschließende Beseitigung der städtebaulichen Missstände durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln und den Abschluss der Städtebaufördermaßnahme „Zentrum Isernhagen“. In der Begründung heißt es, die Umsetzungsfrist sei zu kurz bemessen und müsse deshalb verlängert werden. Der Umsetzungszeitraum verlängere sich trotz der zeitnahen Fertigstellung des fünften und damit letzten Bauabschnitts „Stettiner Straße“ aufgrund der Auszahlungsmodalitäten von Städtebaufördermitteln durch die NBank.

Die letzte Auszahlungstranche sei für das Jahr 2031 festgelegt. Erst nach Auszahlung der letzten bewilligten Fördermittel könne die Gesamtmaßnahme abgeschlossen und abgerechnet werden. Mit Abschluss der Sanierung nach § 162 BauGB erfolge die Erhebung von Ausgleichsbeträgen. Für die weitere Umsetzung der Sanierungsziele sei deshalb die Verlängerung der Geltungsdauer um weitere fünf Jahre erforderlich.

In den Unterlagen werden für das Haushaltsjahr 2026 ein aktuelles Defizit von 6.696.900 Euro im Ergebnishaushalt sowie ein Schuldenstand von rund 116,2 Millionen Euro am Ende des Finanzplanungszeitraums genannt. Als verfügbare Mittel sind 680.000 Euro ausgewiesen. Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen werden mit „Keine“ angegeben. Als zuständige Gremien sind unter anderem der Ortsrat Altwarmbüchen, der Umwelt-, Klimaschutz- und Mobilitätsausschuss, der Planungs-, Bau- und Liegenschaftsausschuss, der Verwaltungsausschuss und der Rat genannt. Der Rat ist für die Beschlussfassung vorgesehen.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: 20260402 SV 2026 Anlage Satzung zur Änderung der Satzung über die förmlliche Festlegung des Sanierungsgebietes Zentrum Isernhagen , Mitteilung , Vorlage.

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