Die Gemeinde Isernhagen legt eine Beschlussvorlage für den Bau eines neuen Hallenschwimmbades am Helleweg südlich des Schulcampus vor. Vorgesehen ist ein Becken mit 25 Metern Länge und sechs Schwimmbahnen sowie ein integrierter Nichtschwimmerbereich, jedoch kein zusätzliches Lehrschwimmbecken.
Die Vorlage verweist darauf, dass mit dem Neubau das bisherige Hallenschwimmbad in der Bernhard-Rehkopf-Straße ersetzt werden soll. Ziel ist die Sicherstellung der Schwimmausbildung, des Schulschwimmens, des Vereinssports und der Freizeitnutzung. Für das Vorhaben nennt die Verwaltung im Haushaltsjahr 2026 keine ausreichenden Mittel im Haushalt; zugleich sind Planungskosten in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt.
Nach der Sitzungsvorlage 102/2026 vom 4. Juni 2026 wurde der Entwurf zunächst im Schul-, Bildungs- und Sportausschuss am 16. Juni 2026, im Planungs-, Bau- und Liegenschaftsausschuss am 17. Juni 2026, im Wirtschafts-, Digital- und Finanzausschuss am 22. Juni 2026 und im Verwaltungsausschuss am 24. Juni 2026 zur Beschlussempfehlung beraten; der Rat soll am 29. Juni 2026 entscheiden.
Die Verwaltung hatte nach dem Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2025 eine externe Kostenberechnung beauftragt, die von Drees & Sommer vorgelegt wurde. In der Kostenbewertung werden zwei Varianten betrachtet, eine ohne Lehrschwimmbecken und eine mit Lehrschwimmbecken und Hubboden. Für die Variante ohne Lehrschwimmbecken werden Gesamtkosten von 16,4 Millionen Euro brutto angegeben, für die Variante mit Lehrschwimmbecken und Hubboden 17,8 Millionen Euro brutto.
In der Vorlage heißt es, dass im Bundesprogramm nach Abzug einer möglichen Landesförderung höchstens 45 Prozent der Kosten förderfähig seien. Als mögliche Förderung werden für das Land maximal 1,5 Millionen Euro und für den Bund maximal 8 Millionen Euro genannt. Zusammen werden für beide Programme 6,705 Millionen Euro genannt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Landes- und Bundesförderung gleichzeitig in Anspruch genommen werden könne, die Landesfördersumme aber im Bundesprogramm offenzulegen sei.
Die Verwaltung verweist außerdem auf eine steuerrechtliche Prüfung, nach der die Schwimmbad-GmbH als Bauherrin einen klaren Umsatzsteuervorteil gegenüber der Gemeinde habe. Zugleich wird ausgeführt, dass die Bauherrenfrage noch nicht abschließend geprüft sei und eine weitere Vorlage zur Festlegung des Bauherrn für das zweite Halbjahr 2026 in Aussicht gestellt werde.
In der Begründung wird festgehalten, dass die Grundstücksverhandlungen mit einem Tausch- und Kaufvertrag im zweiten Quartal 2024 abgeschlossen wurden und die erforderlichen Bauleitplanverfahren anschließend gestartet sind. Zudem wird auf die aufschiebende Bedingung des Grundstückstauschvertrags sowie auf erforderliche Änderungen an der Drainnageleitung im Zuge der Umnutzung hingewiesen. Nach Auffassung der Verwaltung entspricht der zusätzliche Bau eines Lehrschwimmbeckens nicht den Förderbedingungen und ist nicht zwingend für den Betrieb des Schwimmbades erforderlich.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Anlage 1 – Projektkostenbewertung der Fa. Drees und Sommer , Anlage 2 – Übersicht über die mögliche Förderkulisse , Vorlage.
