Neues Hallenbad und Erweiterung des Schul-Campus in Altwarmbüchen geplant

Südlich des Schulzentrums sollen zum einen das neue Hallenbad wier auch neue Wohnbebauung entstehen.

Der Rat der Gemeinde Isernhagen soll die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/217 „Neues Hallenbad + Erweiterung Campus“ mit örtlichen Bauvorschriften beschließen, um den Neubau eines Hallenbades, die Erweiterung des Schulzentrums sowie die Schaffung von Wohnbauflächen im Ortsteil Altwarmbüchen planungsrechtlich zu ermöglichen. Die Vorlage stellt einen Vorentwurf dar, dem der Ortsrat Altwarmbüchen am 24. Februar 2026 eine Beschlussempfehlung geben und der Planungs-, Bau- und Liegenschaftsausschuss am 25. Februar 2026 beschließen soll.

Das circa 1,4 Hektar große Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand Altwarmbüchens und beinhaltet Flurstücke der Gemarkung Altwarmbüchen. Es schließt nördlich an das bestehende Schulzentrum an, im Süden und Westen befinden sich Wohngebiete, im Osten grenzen landwirtschaftliche Flächen an. Der Geltungsbereich wird durch angrenzende Flurstücke begrenzt und umfasst öffentliche Verkehrsflächen sowie Grünflächen und Flächen zur Erhaltung von Bepflanzungen.

Die Planung verfolgt das Ziel, die Kapazitäten des Schulzentrums durch eine bauliche Erweiterung zu erhöhen und einen Neubau des Hallenbads am Campus zu ermöglichen. Kombiniert wird dies mit der Schaffung von Wohnbauflächen in Form allgemeiner Wohngebiete, die sich städtebaulich verträglich entlang des Hellewegs an das bestehende Siedlungsgebiet anschließen sollen. Die Gemeinbedarfsfläche für Schule und Schwimmbad mit einer hohen zulässigen Grundflächenzahl bietet Architekten einen großzügigen Gestaltungsspielraum. Die Wohngebiete sind abgestuft mit maximal drei Vollgeschossen im nördlichen Bereich und zwei Vollgeschossen im südlichen Bereich, um eine harmonische städtebauliche Entwicklung hin zum Schulcampus zu gewährleisten.

Im Rahmen der Planung wird die bislang landwirtschaftlich genutzte Fläche baulich entwickelt, was aufgrund des dringenden Bedarfs an neuen Wohnflächen und der Erweiterung von Gemeinschaftseinrichtungen gerechtfertigt wird. Die Böden im Plangebiet besitzen keine herausragende landwirtschaftliche Qualität, und aufgrund der Lage als „Außenbereichsinsel“ innerhalb eines bereits bebauten oder für die Bebauung vorgesehenen Siedlungszusammenhangs wird der Vorrang der baulichen Nutzung vor der Landwirtschaft eingeräumt. Die bestehende Versorgungsinfrastruktur mit Wasserleitungen, Abwasserleitungen sowie Energie- und Wärmeversorgung wird durch entsprechende planungsrechtliche Festsetzungen gesichert.

Örtliche Bauvorschriften regeln ergänzend die bauliche Gestaltung der neuen Wohngebiete, um eine ortsbildgerechte Entwicklung zu gewährleisten. Diese umfassen Vorgaben zur Farbgebung, Dachgestaltung, Materialien für Außenwände, Einfriedungen sowie Werbeanlagen. Außerdem ist die vollflächige Begrünung der unbebauten Flächen vorgeschrieben, um eine nachhaltige Quartiersentwicklung zu sichern.

Die Verkehrserschließung erfolgt über den Helleweg sowie den Irisweg, wobei das Gebiet gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden ist. Die Einrichtung eines Parkplatzes mit bis zu 40 Stellplätzen am Hallenbad ist vorgesehen. Eine schalltechnische Untersuchung belegt, dass die Lärmemissionen des Parkplatzes sowie des Hallenbads die einschlägigen Immissionsrichtwerte einhalten, sofern die Öffnungszeiten von 6:15 bis 21:45 Uhr eingehalten werden und bestimmte organisatorische Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Während der Nachtzeit sollen keine Pkw-Bewegungen durch Besucher stattfinden, um die Nachbarschaft zu schützen.

Die Planung berücksichtigt Umweltaspekte ausführlich, unter anderem durch einen Umweltbericht, der als wesentlicher Bestandteil der Begründung dem Bebauungsplan beigefügt ist. Eingriffsbilanzierungen und Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation von Beeinträchtigungen an Natur und Landschaft sind vorgesehen. Dem Schutz von Vegetation und Bäumen kommt dabei besondere Bedeutung zu. Hinweise zum Artenschutz, Bodenschutz sowie dem Umgang mit möglichen militärischen Altlasten sind enthalten.

Der Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans werden im Parallelverfahren entwickelt. Es sind eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung, die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen. Die Kosten zur Aufstellung des Bebauungsplans trägt die Gemeinde.

Insgesamt bewertet die Vorlage die Planung als notwendigen und verträglichen Beitrag zur Verbesserung der Daseinsvorsorge und der Wohnraumsituation in Altwarmbüchen. Die städtebauliche Einbindung wird als landschaftsverträglich eingeschätzt. Zielkonflikte mit übergeordneten Raumordnungsprogrammen oder Naturschutzvorgaben bestehen nicht. Die Gemeinde legt großen Wert auf die Berücksichtigung von Umwelt-, Natur- und Lärmschutz.

Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: 1. BPlan Nr. 2 217 verkleinert , 2. Begründung BPlan Nr. 2 217 , 3. Expertise Lärmschutz als Anlage zur Begründung , a) Digital BPlan Nr. 2 217 groß , Vorlage.

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