
Die Gemeindeverwaltung Isernhagen informiert mit einer öffentlichen Mitteilung über Bauvorhaben im Zeitraum vom 1. Februar 2026 bis zum 30. April 2026. Inhaltlich geht es um eingegangene Bauanträge, Bauvoranfragen sowie Ausnahmen und Befreiungen; zugleich wird festgehalten, dass in diesem Zeitraum keine Bauanzeigen eingereicht wurden.
Zu der Mitteilung gehören Auflistungen der Bauvorhaben als Anlagen 1 bis 3. Die Bauanträge reichen vom 4. Februar 2026 bis zum 14. April 2026 und betreffen unter anderem die Errichtung von Werbeanlagen, Abstellflächen, Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern, eines Bürogebäudes, eines Geschäftshauses, eines Schulgebäudes, einer Nebenanlage, einer gewerblich genutzten Halle und einer PV-Freiflächenanlage sowie Änderungen an einem Parkplatz, an einem Mehrfamilienhaus und an einem Schulgebäude.
Die Bauvoranfragen umfassen den Zeitraum vom 4. Februar 2026 bis zum 29. April 2026. Genannt werden dabei unter anderem eine Verlängerung eines Bauvorbescheids, mehrere Vorhaben für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser, die Änderung eines Geschäftshauses, die Terrassenüberdachung sowie die Errichtung eines Betriebsgeländes. In mehreren Fällen wird außerdem die Verlängerung einer Baugenehmigung oder die Errichtung von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern an konkreten Grundstücken aufgeführt.
Die Anlage zu Ausnahmen und Befreiungen erfasst Vorgänge vom 13. März 2026 bis zum 7. April 2026. Dort sind der Aufbau und Betrieb eines verfahrensfreien Automaten, die Errichtung eines Carports, eines Parkplatzes und einer Spielplatzanlage sowie weitere Ausnahmen und Befreiungen vermerkt. Als Beratungsgegenstand ist die Mitteilung für alle Ortsräte und den Planungs-, Bau- und Liegenschaftsausschuss am 17. Juni 2026 vorgesehen.
Ausführliche Informationen stehen in den Ratsunterlagen zur Verfügung: Außnahmen, Befreiungen , Bauanträge , Bauvoranfragen , Mitteilung.
